Die Ignoranz geltenden Verfassungsrechts durch die deutsche EU-Kommissionpräsidentin von der Leyen (CDU) ist ein Skandal!
Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, und der haushaltspolitiche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, sehen in den jüngsten Äußerungen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) einen Angriff auf die nationale Souveränität Deutschlands und das Grundgesetz.
Die EU-Kommissionspräsidentin hatte damit gedroht, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht die billionenschweren Anleihekäufe durch die Europäische Zentralbank teilweise als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet hatte. Mit diesem Urteil hatte sich das höchste deutsche Gericht gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt, was von der EU-Kommissionspräsidentin als ein Eingriff in die Souveränität der EU bezeichnet wurde. Europapolitiker der großen Koalition unterstützten von der Leyen. Es sei klar, dass nur der Europäische Gerichtshof „letztverbindlich über Europarecht entscheiden kann“, sagte die CDU-Abgeordnete Katja Leikert gegenüber der FAZ. Ähnlich äußerte sich der SPD-Europapolitiker Achim Post in der FAZ. Dass europäisches Recht vor nationales Recht gehe, hebe die EU über einen bloßen Staatenbund hinaus und mache sie zu einer echten Rechtsgemeinschaft.
Beatrix von Storch: „Wir müssen unser Grundgesetz vor der EU schützen. Es kann nicht sein, dass unser Bundesverfassungsgericht von Brüssel entmachtet wird. Unsere Verfassung, unsere Demokratie und unsere Rechte müssen vor einer nur noch sich selbst kontrollierenden, hemmungslosen EU-Allmacht geschützt werden. Merkels EU-Phantasien zielen auf eine Schwächung Deutschlands ab und sollen durch von der Leyen umgesetzt werden. Die EU-Kommissionspräsidentin missbraucht ihr Amt, wenn sie die Bundesregierung auffordert, das BVerfG zu ignorieren und damit den Verfassungsbruch verlangt. Von der Leyens Angriff auf das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr: Diese EU in der jetzigen Form widerspricht deutschen Interessen und muss an Kopf und Gliedern reformiert werden. Als AfD-Fraktion fordern wir mehr Rechte für den Nationalstaat und eine Beschränkung der EU und ihrer Organe, insbesondere von EZB und EuGH.“
Peter Boehringer ergänzt: „Frau von der Leyens Einlassung ist ein mehrfacher Skandal: Sie stellt sich als Vertreterin eines Exekutivorgans des Nichtstaats EU gegen das höchste deutsche Gericht des größten Haftungsstaats des Euro-Systems. Zudem bezieht sie offenkundig ohne inhaltliches Wissen Stellung gegen die in Deutschland seit zehn Jahren stehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, alle Euro-Urteile des EuGH auf Kompetenzüberschreitung der europäischen Organe hin zu prüfen („ultra vires“-Prüfung) und sich gegebenenfalls Maßnahmen dagegen vorzubehalten, was mit dem Urteil vom 5. Mai 2020 nun erstmals geschehen ist.
Diese Ignoranz geltenden Verfassungsrechts durch die EU-Kommissionpräsidentin ist sogar noch skandalöser als die Tatsache, dass die Gerichtsschelte gegen das oberste deutsche Gericht ausgerechnet durch eine Deutsche erfolgte.
Haushalterisch geht es angesichts der vom Urteil umfassten gigantischen Größenordnungen der Anleihekäufe der EZB um alles: Die laufenden billionenschweren Kauf-Programme der EZB sind eindeutig nicht nur unverhältnismäßig im Sinne des Urteils, sondern stellen auch unzulässige monetäre Staatsfinanzierung dar. Die Aufregung in der EU-Kommission und in linksgrünen Kreisen liegt genau hierin begründet: Karlsruhe hat mit dem überfälligen Urteil erstmals höchstrichterlich festgestellt, welche Kriterien zu monetärer Staatsfinanzierung führen und dass die jahrelange Rabulistik des EuGH um diese Frage im Rahmen der EU-Verträge nun ‚nicht mehr nachvollziehbar‘ sei, so dass der Freibrief zur Rettung des Euro ‚Koste es was es wolle‘ nun endlich zerrissen wurde. Die AfD-Fraktion wird im Falle der Fortführung der als illegal erkannten Programme auf Kosten vieler künftiger deutscher Haushalte eigene Klagen prüfen.“