Schleichende Einführung der Scharia in Deutschland unterbinden

Ulrich Oehme, MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion aus Sachsen, FotoAfD

Bundesregierung sollte die Resolution des Europarats zur Unvereinbarkeit von Scharia und Europäischer Menschenrechtskonvention umgehend umsetzen.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Resolution (Res 2253) des Europarates umgehend zu ratifizieren und so der schleichenden Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorzuschieben.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PVER) hatte auf ihrer letzten Sitzung partei-, fraktions- und staatenübergreifend mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, welche die Scharia als alleinige Grundlage der Menschenrechte definiert, nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang zu bringen ist.

Der AfD-Bundestagsabgeordneter Ulrich Oehme sieht darin einen zentralen Aspekt der Forderung der AfD bestätigt, wonach weder der Islam noch die Scharia als gleichwertig den Europäischen Menschenrechten und dem Deutschen Recht gleichzusetzen seien. Oehme zählt dabei eine Reihe von Positionen auf, aus denen die Unvereinbarkeit ersichtlich ist: „Gleichstellung von Mann und Frau beim Thema Erbrecht, rechtliche Vertretung und Mitsprache, Eherecht; die Unversehrtheit und der Schutz von Kindern, zum Beispiel beim Thema Kinderehen; Schutz von Eigentum, oder das Verbot der Todesstrafe und Folter.“

Oehme gibt dabei zu bedenken, dass „das Scharia-Recht weitaus weniger in den islamischen Mitgliedsstaaten des Europarates sondern in nicht-islamischen Ländern wie Großbritannien, Griechenland und neuerdings auch in Deutschland – wie zum Beispiel die Kinderehe – als Paralleljustiz praktiziert beziehungsweise geduldet wird. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, unmittelbar die Resolution (Res 2253) des Europarates zu ratifizieren und der schleichenden Einführung der Scharia in Deutschland einen Riegel vorzuschieben“, so Oehme.