Muslima darf nach Befangenheitsantrag gegen den Richter, nun doch mit Kopftuch bei ihrer Scheidungsverhandlung erscheinen.
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Luckenwalde, wonach eine Muslima nun doch mit Kopftuch bei ihrer Scheidungsverhandlung erscheinen darf, hat die AfD-Fraktion ihre kritische Position zu Kopftüchern in Gerichtssälen bekräftigt. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, der die Entscheidung für ein Kopftuchverbot gefällt hatte, war erfolgreich.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, teilt dazu mit: „So einfach knickt der Rechtsstaat ein. So einfach wird in Brandenburg peu a peu die Scharia eingeführt. Wir erleben eine schleichende Islamisierung deutscher Gerichte. Das Kopftuch ist ein muslimisches Zeichen der Unterwürfigkeit und dürfte vor einem weltlichen Gericht aus Gründen der Neutralität nicht getragen werden. Die AfD steht für ein striktes Kopftuchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Ämtern und Gerichten, sowie für ein Verschleierungsverbot im Straßenverkehr.“
Kontakt:
Lion Edler
AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag
presse@afd-fraktion-brandenburg.de