Journalistenverbände und Verfassungsrechtler haben vor dem Gesetz und seinen Folgen gewarnt.
Zur Ablehnung des AfD-Antrags, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen, erklärt der stellvertretende AfD-Fraktionschef, Enrico Komning: „Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) werden der Einschränkung der Meinungsfreiheit Tür und Tor geöffnet. Künftig sollen also Facebook, Twitter und Co. darüber entscheiden, was strafrechtlich relevant ist. Nicht umsonst ist aber in einem Rechtsstaat die Verfolgung rechtswidriger Taten – egal wo sie in Deutschland begangen werden – Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaften, die Feststellung von begangenem Unrecht Aufgabe von Richtern.
Staatliche Aufgaben werden an Privatunternehmen ausgelagert. Aber der Bundesregierung sind offenbar alle Mittel recht, unliebsame Meinungen mit der „Hatespeech”-Keule zu erschlagen. Sinnvoll wäre es vielmehr, Sonderdezernate bei den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten für auch in den sozialen Netzwerken begangene Internetstraftaten einzurichten oder auszubauen, so dass sich die Feststellung von strafbaren Taten an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientiert. Die Ausstattung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ist Ländersache.
Die Koalitionsparteien in Mecklenburg-Vorpommern trotten allerdings mal wieder der Bundesregierung hinterher. Dabei kritisieren zahlreiche Experten das offensichtlich verfassungswidrige Gesetzesvorhaben. So haben beispielsweise Journalistenverbände und Verfassungsrechtler ausdrücklich vor dem Gesetz und seinen Folgen gewarnt. Bleibt zu hoffen, dass das Verfassungsgericht dem Spuk schnell ein Ende bereiten wird.“
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Henning Hoffgaard
AfD Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
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