Gesetzentwurf zur Aufhebung des NetzDG im Bundestag – AfD-Fraktion will bei Ablehnung Normenkontrollklage erreichen

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Bei Ablehnung des Gesetzentwurfs wird die Landesregierung erneut aufgefordert, eine Normenkontrollklage gegen das NetzDG einzureichen.

Am Mittwoch, 13. Dezember 2017, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung des von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes statt. In Rheinland-Pfalz hatte die AfD das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mehrfach – sowohl im Plenum als auch im Medienausschuss –  heftig kritisiert.

Sebastian Münzenmaier, Sprecher der AfD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Bundestag: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung dar. Es ist einer freien und demokratischen Gesellschaft unwürdig und muss deshalb unbedingt aufgehoben werden.  Ich bin sehr gespannt auf das Verhalten der FDP, immerhin hatte Christian Lindner das NetzDG vor der Bundestagswahl noch als ‚verfassungswidrig‘ bezeichnet. Nun kann er im Bundestag seine Glaubwürdigkeit unter Beweis stellen.”

Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Ich stimme Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zu, der das NetzDG für ‚staatliche Erpressung zur Ausschaltung kritischer Stimmen in den sozialen Medien‘ hält. Ein solches Gesetz passt zu totalitären Staaten wie Nordkorea oder China, aber nicht zu einem freiheitlichen Land. Deshalb muss es schnellstens zurückgenommen werden. Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD ablehnen, werden wir die rheinland-pfälzische Landesregierung erneut auffordern, eine Normenkontrollklage gegen das NetzDG einzureichen.