Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist große Gefahr für die Meinungsfreiheit

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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bestätigt AfD-Kritik.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will noch vor der Sommerpause – und damit vor der Bundestagswahl – sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durchdrücken.

Die AfD-Fraktion Hamburg forderte im Mai den Senat auf, den Gesetzentwurf auf Bundesebene nicht zu unterstützen (Drucksache 21/9052). Der Antrag wurde von der Mehrheit der Bürgerschaft abgelehnt. Die Kritik am Gesetzentwurf wird immer heftiger: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit und hält den Gesetzentwurf insgesamt für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Brüsseler EU-Bürokratie hat ebenfalls erhebliche Bedenken gegen das Gesetz, aber sie will es trotzdem erlauben, da sie nicht in den deutschen Wahlkampf eingreifen will. Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, sieht im Gesetzentwurf eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre.

Dazu der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Journalistenverbände, Verfassungsrechtler, EU, UN, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages sowie die AfD warnen ausdrücklich vor dem Zensurgesetz. Die Meinungsfreiheit darf nicht durch den SPD-Bundesjustizminister und seine linken Helfer definiert werden. Maas muss sich die Frage gefallen lassen, ob er mit seinem Gesetz überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Alexander Wolf ergänzt:
„Maas’ Prestigeprojekt wackelt, denn sein Zensurgesetz ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat und die freie Meinungsäußerung. Die AfD hat von Anfang an die Stimme gegen das Zensurgesetz erhoben, jetzt erhalten wir Rückendeckung vom renommierten Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages.“

Drucksache 21/9052

 

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AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
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