Zur vorläufigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 11.02.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund:
„Grundsätzlich sehen wir uns als AfD durch das BVerfG in unseren Bedenken gegen die Impfpflicht bei COVID-19 bestätigt. Das Gericht hat festgestellt, dass es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regeln zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht in § 20a IfSG hat und stellt die Nachteile klar heraus, die sich aus der Anwendung des § 20a IfSG ergeben. Sie sind – so das Bundesverfassungsgericht unter Hinweis auf schwerwiegende Impfnebenwirkungen bis hin zu Todesfällen sowie den Arbeitsplatzverlust und Berufsaufgabe – von besonderem Gewicht.
Das BVerfG sieht sich aber außer Stande, daraus die Konsequenzen zu ziehen und trifft mit Ablehnung der Eilanträge eine bedauerliche Fehlentscheidung. Geradezu zynisch stellt das BVerfG fest, dass die betroffenen Beschäftigten ihren Beruf wechseln könnten und daher kein Zwang zur Impfung bestehe. Die gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Betroffenen bleiben vom BVerfG unbeachtet.
Es ist nun die Regierung gefordert, diesen gesundheitspolitischen Irrweg des faktischen Impfzwanges zu beenden. Als AfD-Fraktion werden wir dazu weiter politisch Druck ausüben und alle parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um jedwede Impfpflicht zu stoppen.“