Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.
AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf hat am 11. Februar 2020 zusammen mit dem AfD-Ehrenvorsitzenden Dr. Alexander Gauland die Alternative für Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten. Dabei ging es um die Frage, wie weit ein Regierungsmitglied im politischen Streit mit Ressourcen seines Ministeriums gegen eine konkurrierende Partei gehen darf. Innenminister Horst Seehofer hatte die AfD in einem Interview diffamiert.