Grün-gelbe Doppelmoral und AfD-Ausgrenzung verhindert rechtliche Prüfung des neuen Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes.
Die GRÜNEN und die FDP überbieten sich im Niedersächsischen Landtag aktuell an Scheinheiligkeit und Doppelmoral. So lehnen die GRÜNEN das neue Polizeigesetz als „absolutes Desaster“ rundum ab. Die FDP spricht von einer „handwerklich extrem schlechten Arbeit“. Beide Parteien halten den Gesetzesentwurf in Teilen für verfassungswidrig. Das tut auch die AfD-Fraktion. Dumm ist nur, dass GRÜNE und FDP aus Prinzip ein gemeinsames Vorgehen zusammen mit der AfD ablehnen. Das ist Scheuklappen-Politik par excellence!
Damit wird eine Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg aller Voraussicht nach ausbleiben, obwohl sie mit den Stimmen von GRÜN, GELB und der AfD möglich gewesen wäre. So bleibt ungeprüft, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist und das „absolute Desaster“ nimmt seinen Lauf!
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion NDS, Christopher Emden, kann nur den Kopf schütteln: „GRÜNE und FDP haben sich in der Debatte wieder einmal von ihrer undemokratischen Seite gezeigt. Statt gemeinsam mit uns das neue Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen, verweigern sie sich, um jede Zusammenarbeit mit uns zu vermeiden. Damit stellen sie sich nicht nur gegen ihre eigene Wählerschaft, die das Gesetz in dieser Form ablehnt. Sie dokumentieren damit auch, dass sie bis heute nicht die Wahlentscheidung derjenigen Bürger anerkennen, die uns ins Parlament gewählt haben!“