Die Antisemitismus-Strafstatistik sollte einzelfallmäßig erfasst werden

Martin Hess MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_tsmr

Ziel muss es sein, die Gefahren für Juden in Deutschland realistischer und besser einschätzen zu können.

Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Hess, fordert mehr Klarheit und Eindeutigkeit bei der statistischen Erfasung von antisemitischen Straftaten: „Immer wieder weisen Antisemitismus-Experten mit Nachdruck darauf hin, dass zwischen Statistik und Realität eine erhebliche Diskrepanz besteht. Diese Tatsache wird durch eine Umfrage der EU-Grundrechteagentur bestätigt, wonach sich Antisemitismus in Deutschland laut knapp 90 Prozent der befragten Juden in den letzten fünf Jahren verschlimmert habe. Von den Opfern antisemitischer Vorfälle nennen 41 Prozent extremistische Muslime als Täter, aber nur 20 Prozent Rechtsextremisten und 16 Prozent Linksextremisten. Aber noch immer werden antisemitische Parolen der ‚PMK-rechts‘ zugeordnet, wenn keine gegenteilige Tätermotivation festgestellt werden kann. Diese Verzerrung der Statistik muss ein Ende haben!“, sagt Hess.

Hess bezieht sich dabei auf die von Bundesinnenminister Seehofer vorgestellte Statistik der ‘Politisch motivierten Kriminalität 2018’. Dem Bericht zufolge, ist die Zahl antisemitischer Straftaten 2018 um knapp 20 Prozent gestiegen, wobei annähernd 90 Prozent dieser Straftaten werden der politisch motivierten Kriminalität ‘rechts’ zugeordnet wurden. Zur Validität dieser Zahlen sagte Seehofer: „Wir können ja nicht sagen: Wir haben eine Rubrik ‚Unbekannt‘, und die übertrifft alles andere, nämlich 90 Prozent unbekannt. Dann würden Sie vielleicht schon mit Recht sagen: Was haben wir für Sicherheitsbehörden, die da nicht Ordnung reinbringen? Und das schlechtere Argument noch ist: Jetzt haben wir euch ertappt, dass ihr doch rechts blind seid.“

Statt einer automatischen Zuordnung zu ‚PMK-rechts‘ bei unbekannten Tätern fordert Hess eine bundesweit durchgeführte Einzelfallprüfung für antisemitische Straftaten: „Um Klarheit über das Ausmaß, die Dynamik und die Motivlage antisemitischer Straftaten zu erhalten, sind kriminologische Untersuchungen zu diesem Themenkomplex nötig. Es geht keineswegs darum, antisemitische Straftaten durch Rechtsextremisten zu verharmlosen. Solche Straftaten müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Es geht vielmehr darum, die Diskrepanz zwischen Statistik und Wahrnehmung aufzulösen und die Gefahren für Juden realistisch einschätzen zu können. Nur so können wir effektiv verhindern, dass Antisemitismus in Deutschland wieder zu einem Massenphänomen wird“, so Hess.

Dass eine detailliertere Auswertung tatsächlich neue Erkenntnisse bringt, geht aus einer am 15. Mai 2019 veröffentlichten Pressemitteilung der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hervor. Einer Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf zufolge (Drucksache 21/16912), waren im Rahmen einer Sonderauswertung der 44 antisemitischen Straftaten in Hamburg für das Jahr 2017 insgesamt 25 Fälle nochmals überprüft wurden. Dabei wurden 24 Fälle anders bewertet. 16 Straftaten, die zuvor nicht zuzuordnen waren, werden jetzt im Bereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – religiöse Ideologie kategorisiert. Sechs Fälle, die zuvor nicht zuzuordnen waren, werden jetzt der PMK – rechts zugeordnet. Ein Fall, der vorher der PMK- rechts zugeordnet war, ist jetzt in PMK – ausländische Ideologie aufgelistet. Ein Fall, der vorher der PMK – links zugeordnet war, ist jetzt in PMK – religiöse Ideologie aufgelistet.

„Antisemitismus ist ein Problem in unserer Gesellschaft und muss – egal welcher Couleur – bekämpft werden“, sagt Wolf und fordert, dass endlich auch Ross und Reiter zutreffend benannt werden müssten: „Offensichtlich war die Statistik fehlerhaft – mehr als die Hälfte der antisemitischen Straftaten aus dem Jahr 2017 wurden bei der Überprüfung neu – das heißt anders – zugeordnet! … Es drängt sich der Eindruck auf, dass der in den Medien gern beschworene sogenannte „rechte“ Antisemitismus wohl ein aufgebauschtes Problem ist, da in der Vergangenheit antisemitische Straftaten automatisch bei der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) als „rechts“ klassifiziert wurden, auch wenn keine Indizien auf rechtsradikale Urheber schließen ließen. Wir müssen einen Anstieg des religiös motivierten, im Regelfall islam-geprägten Antisemitismus, feststellen – kein Wunder angesichts der ungeregelten und illegalen Masseneinwanderung von Moslems seit 2015. Dass das zu einem Erstarken des Islamismus und damit auch des Judenhasses führt, hat selbst der Verfassungsschutz in einer neu erschienenen Broschüre bestätigt“, so Wolf.