Subsidiär Schutzberechtigte sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Medienberichten zufolge wurde beim Familiennachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter das von der Regierungskoalition vereinbarte Kontingent von 1.000 Personen pro Monat sowohl im Dezember 2018 als auch im Januar 2019 überschritten.
Dazu erklärt der AfD-Bundessprecher und AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dr. Alexander Gauland: „Allein durch den Familiennachzug kommen jährlich zigtausende Einwanderer nach Deutschland. Entgegen des öffentlich erzeugten Eindrucks bezieht sich das Kontingent von 1.000 Personen pro Monat nämlich nicht auf den gesamten Familiennachzug, sondern lediglich auf den Nachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter. Nun hört man bereits Forderungen, diese Grenze von 1.000 pro Monat abzuschaffen. Das sehen wir genauso. Der Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigte sollte komplett beendet werden! Es handelt sich bei subsidiär Schutzberechtigten nicht um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese Personen sollen nach Wegfall des Schutzgrundes umgehend in ihre Heimatländer zurückkehren. Die Familienzusammenführung muss dann auch dort geschehen und nicht in Deutschland!“