Die Grenzen der Meinungsfreiheit dürfen nicht von gewinnorientierten Unternehmen abgesteckt werden.
Zur aktuellen Debatte der Fraktion AfD zum Thema „Netzwerkdurchsetzungsgesetz stoppen“ erklärt die kulturpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Karin Wilke: „Ob ein Wort schon eine Tat ist, entscheidet bei uns immer noch ein ordentliches Gericht und nicht ein Angestellter von Facebook.
Wir haben ja jetzt schon ausreichende gesetzliche Grundlagen für die Verfolgung von Hasskriminalität in den sozialen Netzwerken. Das Telemediengesetz verpflichtet bereits die Anbieter wie Facebook, Twitter oder YouTube, Beschwerden zu bearbeiten und Hinweisen auf groben Missbrauch nachzugehen. Es scheint also, als wolle die Bundesregierung unerwünschte Meinungsäußerungen per Gummirecht unterdrücken. Und so sehen wir hier eine Wegscheide zwischen der freien, offenen Gesellschaft und einem repressiven Überwachungsstaat. Zumal wenn staatlich privilegierte und finanzierte Denunzianten- und Spitzelorganisationen das organisieren, wie etwa die viel gescholtene Amadeu-Antonio-Stiftung, die selbst Teil einer unappetitlichen Melange aus Wut gegen Andersdenkende und ‚Fake-News‘ ist.
Mit massiven Bußgeldern gegen die Plattformen werden vorauseilende Löschaktionen der Betreiber durchgesetzt – ohne wirksame Abwehrrechte der Opfer. Es geht dabei also nicht um die Klärung von Tatsachen, sondern um das Erzwingen von vorauseilender Zensur durch die Betreiber der Sozialen Netzwerke. Daran ändern auch die nachträglich eingefügten Feigenblätter der regulierten Selbstregulierung nichts. Das Gesetz privatisiert mit staatlichem Druck die Ausgestaltung und Inhalte der freien Meinungsäußerung, die auch online gilt.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit dürfen nicht von gewinnorientierten Unternehmen abgesteckt werden. Das wäre auf Dauer Gift für den politischen Diskurs – in unserer Gesellschaft und auch im Internet.“