Für subsidiär Schutzberechtigte keinen Familiennachzug
Subsidiär Schutzberechtigte sind keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Medienberichten zufolge wurde beim Familiennachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter das von der Regierungskoalition vereinbarte Kontingent von 1.000 Personen pro Monat sowohl im Dezember 2018 als […]