Die Verkleinerung des Bundestages bei Erhalt des Verhältniswahlrechts ist möglich, wenn die Entstehung von Überhangmandaten verhindert wird.
Nachdem in der Diskussion um eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag neben der AfD auch die SPD und die FDP Vorschläge unterbreitet hatten, wird immer offensichtlicher, dass die CDU/CSU überhaupt kein Interesse an einer grundlegenden Reform im Sinne einer ‘Verkleinerung des Bundestages’ zu haben scheint.
Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser, der als Vertreter seiner Fraktion der Schäuble-Kommission angehört hat, welche sich vorgenommen hatte, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen:
„Es ist richtig, dass die CDU/CSU keine wirkliche Reform wollte. Wer das bisherige System der Überhangmandate beibehalten will, was zusätzlich zu Ausgleichsmandaten führt, kann bei der notwendigen Verkleinerung des Bundestages nicht erfolgreich sein. Er kommt auch niemals zu einer Lösung, bei der vor der Wahl verbindlich die Mandatszahlen festgelegt werden, die dann nach der Wahl genauso herauskommen.
Wenn man die Verkleinerung des Bundestages, die auch im internationalen Vergleich dringend angesagt ist, wirklich will und auch beim Verhältniswahlrecht bleiben möchte, was Konsens gewesen ist, dann muss man eine Regelung finden, welche die Entstehung von Überhangmandaten verhindert. Das kann man nicht dadurch erreichen, dass man die Zahl der Wahlkreise verkleinert. Dies führt zu aller erst zu einem endlosen Streit über die Neuzuschnitte der Wahlkreise. Zudem wird die mit dem Institut des Direktkandidaten behauptete Nähe zum Bürger in der Tat noch schwieriger, weil die Wahlkreise noch größer werden.
Die AfD hatte den bis heute einzigen echten Lösungsvorschlag unterbreitet. Danach bleiben die Wahlkreise bestehen und insofern bleibt auch prinzipiell das politische Institut von Direktmandaten erhalten. Dies jedoch mit Einschränkung, dass die Zahl der Direktmandate, die innerhalb eines Bundeslandes errungen werden können, begrenzt wird auf die Zahl von Mandaten, welche einem Parteiwahlvorschlag nach dem Ergebnis der Zweitstimme (der Parteienstimme) zustehen. Sofern eine Partei mehr Direktmandate errungen hat als ihr nach der Verhältniswahl zustehen, kommen die Direktbewerber mit den relativ schlechtesten Stimmergebnissen nicht zum Zuge. Diese Einschränkung des personalen Elements unseres Wahlsystems wird dadurch kompensiert, dass die Wähler die Möglichkeit erhalten, mit ihrer Stimmabgabe für die Landesliste die Reihung der Kandidaten beeinflussen können, indem jedem Wähler drei Landeslisten-Stimmen zustehen, die er an einzelne Bewerber gezielt vergeben kann. Die Reihung der Bewerber auf der Landesliste richtet sich dann nach den auf diese Weise errungenen Stimmen.
Ja, das führt dazu, dass bundesweit gegebenenfalls nicht in allen Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Es eröffnet jedoch die Chance, die Gesamtmandatszahl der Mandate für den Bundestag etwa auf 450 Sitze festzulegen und genau so viel Mandate auch nur zu vergeben. Die Abwägung dieses Vorteils und des Zugewinns von Einfluss des Wählers auf die Reihenfolge der Bewerber der Landesliste kompensiert bei Weitem die Einschränkung der Zahl der Direktmandate. Es gibt in diesem Fall auch keinen Streit um Neuzuschnitte von Wahlkreisen, was den Vorteil hätte, dass eine solche Reform auch zeitnah umgesetzt werden könnte. Verhältnisse, wie beim Berliner Flughafen wären nicht zu befürchten.
Leider waren die Vorschläge der FDP und anderer Parteien nicht zielführend. Die FDP wollte die Zielzahl der Abgeordneten von derzeit 598 auf 630 sogar noch erhöhen. Allerdings sollte die Zahl der Wahlkreise verkleinert werden von derzeit 299 auf 250 und damit das Übel der Überhang- und Ausgleichsmandate verringert werden. Herr Oppermann (SPD) brachte vor Tagen den Zweipersonen-Direktwahlkreis ins Spiel, bei dem auch ein Geschlechterproporz festgelegt werden soll. Auch diese Überlegung wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.“