Eine Reform des Strafverfahrensrechts ist dringlicher geboten denn je

Roman Reusch, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD_pixabay-clareich

Rechts- und Linksextremismus, religiös-ideologischer Extremismus sowie die Clan-Kriminalität erfordern ein zügiges Handeln.

Im Jahr 2012 begann vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen 26 Mitglieder der mutmaßlichen Neonazi-Organisation „Aktionsbüro Mittelrhein“. Nach mehr als 330 Verhandlungstagen, 500 Befangenheitsanträgen, 400 Anträgen zum Verfahren und 240 Beweisanträgen wurde 2017 das Verfahren gegen diejenigen Angeklagten, die noch nicht verurteilt worden waren, eingestellt. Der Vorsitzende Richter musste wegen Erreichens der Altersgrenze zwingend in Pension gehen. Auch ein weiterer Anlauf im Oktober 2018 musste wegen eines Verfahrensfehlers bereits nach einem Verhandlungstag eingestellt werden. Am 26. Februar 2019 wurde dieser Prozess, der jetzt schon zu den umstrittensten seiner Art gehört, vor dem Landgericht zum dritten Mal aufgenommen.

Nach Einschätzung des AfD-Bundestagsabgeordneten Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., hätte „dieser Prozess schon vor Jahren beendet sein müssen. Er offenbart deutlich die Schwächen des derzeit geltenden Strafverfahrensrechts. Auch seitens der Richterschaft wird beklagt, dass die Strafprozessordnung für Verfahren dieser Art und dieses Umfangs ganz einfach nicht ausgelegt ist“, sagt Reusch.

„Schon im Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland war daher eine Reform des Strafverfahrensrechts angemahnt worden. In konsequenter Umsetzung desselben hat die AfD eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. Wie nötig diese ist, wird durch das Verfahren in Koblenz wieder einmal deutlich, insbesondere weil man sich nicht des Eindrucks erwehren kann, die Schwächen des derzeit geltenden Verfahrensrechts böten geradezu eine Einladung für destruktive Verteidigungsstrategien. Diese Schwächen wären durch die von uns vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Ersetzung der Revision durch die Annahmeberufung, problemlos behebbar“, so Reusch.

„Rechtsextremismus, Linksextremismus, religiös-ideologisch motivierter Extremismus, aber auch beunruhigende Erscheinungen wie die sogenannte Clan-Kriminalität erfordern ein zügiges Reformhandeln. Nur mit einer grundlegenden Reform der StPO kann der Erosion des Vertrauens der Bevölkerung in den demokratischen Rechtsstaat entgegengewirkt werden.“