„Geschenke, die nicht ausfinanziert sind und gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen“
Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine teilweise Anrechnungsfreistellung der Rente bei der Grundsicherung der Rentner, so dass Rentner mit einer kleinen Rente künftig mehr ausgezahlt bekommen als Diejenigen, die nie gearbeitet haben und im Alter Hartz-IV erhalten.
Damit stellt sich die AfD gegen den Vorschlag des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. Mit dem Rentenreformgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft trat, habe Heil schon viel durcheinander gebracht. Nun könnte die Deutsche Rentenversicherung spätestens Ende 2020 sogar an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gelangen, sagt die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing: „Der SPD geht es nicht gut und die Umfragewerte fallen.“
Um den Niedergang seiner Partei aufzuhalten, missbrauche Heil die Rentenversicherung in der Hoffnung, dass wenigstens die jetzt neu Begünstigten 2021, wenn die Grundrente voraussichtlich eingeführt werde, die SPD wählen. Schielke-Ziesing bezieht sich in ihrer Kritik auf die in BAMS am 3. Februar 2019 wiedergegebenen Äußerungen von Heil, der Geringverdienern, die nach 35 Arbeitsjahren einen Jahresdurchschnitt von unter 0,8 Entgeltpunkten aufweisen, die Rente aufwerten möchte.
Laut Heil sollen allerdings nur Diejenigen begünstigt werden, die mehr als 35 Jahre berufstätig waren. Ebenso sollen Rentner davon profitieren, die eine EU-Rente beziehen und bei der jüngsten Anpassung der Anrechnungszeiten für die Berechnung der EU-Rente übergangen wurden. Deren Beiträge sollen durch die Rentenversicherung automatisch höher bewertet werden, wobei dann diese Höherbewertung aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Heil lässt allerdings offen, woher die Steuermitttel genommen werden sollen.
Schielke-Ziesing sieht darin „Geschenke, die nicht ausfinanziert sind und weiter gegen das Äquivalenzprinzip verstoßen, das besagt, dass es für eine Leistung eine entsprechende Gegenleistung geben muss.“
„Als AfD fordern wir eine teilweise Anrechnungsfreistellung der Rente bei der Grundsicherung der Rentner. Das heißt, dass im Ergebnis die Rentner mit einer kleinen Rente mehr ausgezahlt bekommen als Diejenigen, die nie gearbeitet haben und im Alter Hartz-IV erhalten. Diese Regelung wäre gerecht für alle Rentner, egal, ob sie nun 35 Jahre gearbeitet haben oder weniger. Der Grundfreibetrag bei der Rente beträgt für 2019 rund 764 Euro pro Monat. Also wäre die Friseurin, aus dem Beispiel von Herrn Heil, nach ihrer Aufwertung steuerpflichtig und müsste jährlich eine Steuererklärung einreichen“, so Schielke-Ziesing.