“Der Migrationspakt ist ein erster Schritt, Migration zu einem Menschenrecht zu machen, das Staatsrecht übersteigt und zu Völkergewohnheitsrecht wird.”
In ihrem Antrag (19/5530) fordert die AfD die Bundesregierung auf, dem globalen Migrationspakt nicht beizutreten, weil dieser nicht deutschen Interessen dienen würde.
Zudem solle die Regierung auf der Versammlung zur Annahme des Migrationspaktes eine schriftliche Protestnote gegen die zur Annahme bestimmte Fassung hinterlegen. Darin solle klargestellt werden, dass Deutschland sich als „permanent objector“ im Sinne möglichen künftigen Völkergewohnheitsrechts versteht.
In seiner Rede im Bundestag am 8. November 2018 wies Dr. Alexander Gauland auf den Widerspruch hin, der Migrationspakt sei ein „völlig belangloser Vertrag, der für die Unterzeichner absolut unverbindlich, nur eine Willenserklärung”. Wenn der Global Compact nur eine politische Erklärung ohne Folgen für die nationalen Parlamente und die Gesetzgebung sei, müsse die Frage erlaubt sein, warum es überall Widerstand dagegen gebe. So zu sehen z.B. in den USA, Australien, Ungarn, Österreich, Polen und Kroatien, die den Pakt nicht unterzeichnen werden, oder in Italien, Dänemark und der Schweiz, wo diskutiert werde, es ebenfalls nicht zu tun.
Der Grund für die Ablehnung sei eindeutig im Pakt formuliert, wonach Migration ausschließlich als Quelle von Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung dargestellt und andererseits überhaupt nicht zum Ausdruck gebracht werde, dass Migration Länder auch destabilisieren könne. Im Pakt werde der Unterschied zwischen der Suche nach Asyl und der Suche nach besserem Leben verwischt. Migrationspolitik werde ausschließlich aus der Sicht von Migranten dargestellt.
Der Migrationspakt sei ein erster Schritt, „Migration zu einem Menschenrecht zu machen, das Staatsrecht übersteigt und zu Völkergewohnheitsrecht wird“, so Gauland. Besonders zu beachten sei, das im Dokument die Worte ‚Wir verpflichten uns‘ dutzende Male vorkämen und „dass alle Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können.” Letzteres sei nichts anderes als eine verklausulierte Wortwahl für die „Einwanderung in die Sozialsysteme“.
Gauland verwies darauf, dass die Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuss bereits angekündigt habe, den Migrationspakt „unverzüglich umsetzen“ zu wollen. Deshalb könne nicht von einer “unverbindlichen Erklärung” gesprochen werden, wie es in offiziellen Verlautbarungen heißt.
Gauland warnte davor, dass es in Deutschland nach der Zustimmung zum Migrationspakt genauso gehen werde, wie in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgt: „Nicht rechtlich bindend, nur politisch erwünscht. Wir kennen diese Art schleichender Rechtsumwandlung auf politischem Wege zu genüge“, so Gauland, der auf die Öffnung der Grenze im September 2015 und die Übernahme von Schulden anderer EU-Länder entgegen des Maastricht-Vertrages verwies.
Er erinnerte daran, dass der Österreichische Bundeskanzler Kurz (kein Populist!) im Migrationspakt eine Gefahr sehe, “dass die Ziele des Paktes in künftige Gerichtsurteile einfließen und somit unsere souveräne Migrationspolitik eingeschränkt wird”.
„Der Meilenstein, von welchem dieser Pakt spricht, steht auf dem Wege zur Preisgabe der Souveränität unseres Landes. Millionen von Menschen werden durch den Pakt angestiftet, sich auf den Weg zu machen. Linke Träumer und globalistische Eliten wollen unser Land klammheimlich aus einem Nationalstaat in ein Siedlungsgebiet verwandeln“, fasst Gauland die Position der AfD zusammen.
In ihrem Antrag (19/5530) fordert die AfD die Bundesregierung auf, dem globalen Migrationspakt nicht beizutreten, weil dieser nicht deutschen Interessen dienen würde.