Auch “Demokratiefeind” Prof. Thomas Rauscher darf privat die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisieren.
Ein Bürger wollte in einer Petition das Verhalten des Leipziger Jura-Professors Thomas Rauscher unter dienstrechtlichen Aspekten überprüfen lassen, indem er fragte, inwieweit die Landesregierung dafür Sorge trägt, dass Universitätsbeschäftigte keine Äußerungen tätigen, die „gegen das Grundgesetz bzw. die Gesetze des Bundes verstoßen“ (Drs. 6/13139). Der Petitionsausschuss hatte die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen, Wissenschaftsministerin Stange (SPD) dagegen „konnte der Petition nicht abhelfen“. Daraufhin ließ die Linke die Petition auf die Tagesordnung im Plenum setzen, was zu einer heftigen Kontroverse führte.
Die Landtagsabgeordnete und kulturpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Karin Wilke kommentiert:
„Natürlich hat Prof. Rauscher nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, als er in mehreren Tweets – klar gekennzeichnet als Privatperson und in keiner Weise die dienstlichen Belange berührend – die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung kritisierte. Doch es war Kanzlerin Merkel, die mit ihrer Grenzöffnung die verfassungsstaatliche Souveränität der Bundesrepublik in Frage stellte. Ich zitierte dazu neben anderen auch aus den Gutachten des Ex-Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Es ist ein Unding, dass jemand wie Professor Rauscher, der auf demokratiegefährdende Rechtsbrüche hinweist, als Demokratiefeind gemaßregelt werden soll.
Sich wie Frau Stange allein auf das Beamtenrecht zurückzuziehen ist falsch. Hier muss ganz klar der katastrophale Zustand unserer Demokratie und der Meinungsfreiheit benannt werden. Mäßigungsgebot heißt nicht, dass sich ein Beamter die Meinung von Vorgesetzten vorschreiben lässt oder gar sich selbst zensiert. Das war in der DDR so, diese Zustände hatten wir 1990 überwunden – sollen sie jetzt über die Hintertür zurückkehren? Professor Rauscher dankte gestern ausdrücklich den Abgeordneten der AfD dafür, dass sie „die Fahne der Meinungsfreiheit aufrechterhalten“. Es gibt nun mal keine verschiedenen Meinungsfreiheiten, eine normale und eine light für Staatsdiener, oder gar eine private für alle Meinungen und eine öffentliche, in der nur eine Meinung zählt. Es ist bezeichnend, dass die Linke und die grüne Verbotspartei das anders sehen.“