Statt von Mordversuch sprechen Behörden bei Messerattacke von “versuchter Tötung”, schließlich nur von “gefährlicher Körperverletzung”.
„Der Rechtsstaat hätte es in der Hand, doch er demonstriert kriminellen Asylbewerbern gegenüber viel zu oft Schwäche statt hartes Durchgreifen”, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Kestner. „Beispiel hierfür ist der Fall des 17jährigen Syrers, der in Burgwedel/Hannover eine junge Frau lebensgefährlich mit einem Messer verletzte. Die Anklagebehörden gingen bei dieser Tat nicht von einem Mordversuch, sondern zuerst von einer ‚versuchten Tötung‘ aus, bis man schließlich von ‚gefährlicher Körperverletzung‘ sprach, die ein Mindeststrafmaß von lediglich 6 Monaten vorsieht.“
Jens Kestner wundert sich über den Hinweis der niedersächsischen Gerichte, dass es im Vergleich zum Vorjahr nur noch halb so viele jugendliche Straftäter mit „Migrationshintergrund“ gäbe und somit auch deutlich weniger Verurteilungen. Zahlen des Landeskriminalamtes belegen hingegen eine Zunahme schwerer Körperverletzungen, begangen von eben dieser Tätergruppe.
„Die 24jährige Frau wurde lebensgefährlich verletzt, wurde ins künstliche Koma versetzt und erst jetzt geht es ihr langsam besser. Dass sie nicht durch weitere Messerstiche tödlich verletzt wurde, liegt daran, dass der Täter gestört wurde. Andererseits wäre die Frau jetzt tot!“ erklärt Kestner.
„Die Fragen, wieso Gerichte den möglichen Strafrahmen so selten ausnutzen und wieso Urteile gefällt werden, die Tätern demonstrieren, dass dieser Rechtsstaat eine harte und nötige Konsequenz nicht einfordert, werden sich insbesondere die überlebenden Opfer stellen“, so Kestner.