Egal, ob es um die Abschaltung von Messenger-Diensten wie Telegram, um die Hetze gegen Ungeimpfte oder um das unverhältnismäßige Vorgehen gegen Corona-Spaziergänge geht: In den vergangenen zwei Jahren hat die Politik ihre Möglichkeiten immer öfter ausgereizt – und sich dabei auf sehr dünnes Eis begeben. Denn Menschenwürde, Meinungsfreiheit oder das Recht der körperlichen Unversehrtheit – all das sind fest verbriefte und unveräußerliche Grundrechte, die auch staatliches Handeln nicht so einfach außer Kraft setzen darf. Heute ist der Tag des Grundgesetzes! Am 23. Mai 1949 wurde – zunächst für den westlichen Teil Deutschlands – unsere Verfassung verabschiedet. Und so manch einer mag sich fragen, ob dieses so fundamentale Regelwerk heute wirklich noch so unumstößlich ist, wie es dem parlamentarischen Rat vor 73 Jahren vorschwebte.
Denn gerade mit dem Aufkommen des Corona-Virus hat die Merkel-Regierung gemeinsam mit den Ländern immer wieder Hand an die Grundrechte der Bundesbürger gelegt – freilich mit der Begründung, die Bevölkerung vor einer Ausbreitung des damals noch weitgehend unbekannten Erregers zu schützen. Mehr noch als das Virus haben die „Eindämmungsmaßnahmen“ aber Freiheiten eingedämmt, die in einer westlichen Demokratie immer als selbstverständlich galten. Plötzlich wurden Spielplätze abgesperrt, Schulen geschlossen, Kontaktverbote verhängt und bisweilen sogar Ausgangssperren und Bannkreise in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte all das nachträglich als rechtskonform bestätigt. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt.
Wir als Alternative für Deutschland haben von Anfang an auf die Bedenklichkeit all dieser Maßnahmen hingewiesen und das machen wir auch weiterhin. Als es zum Beispiel der jetzigen Ampelregierung darum ging, die Impfpflicht durchzupeitschen, haben wir laut und deutlich Nein gesagt. Unsere Haltung hat sich durchgesetzt – zumindest die allgemeine Impfpflicht ist nie gekommen. Die Zwangsspritze für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegedienst dagegen wurde durch die Altparteien beschlossen und erst in der vergangenen Woche fast schon erwartungsgemäß durch die Verfassungsrichter in Karlsruhe abgenickt. Wir fordern, diese Ungerechtigkeit trotzdem zurückzunehmen.
Und nicht umsonst erinnern wir als einzige echte Opposition im Bundestag den Kanzler und die Minister regelmäßig an ihren Eid, der in seinem Wortlaut ebenfalls Teil des Grundgesetzes ist. Wer in der Regierung Verantwortung übernimmt, schwört, dass er oder sie seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ werde und seine „Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben“ wird. Jeder darf selbst einschätzen, inwieweit die Ampelregierung diesem Eid in Anbetracht der rasenden Inflation, der ungezügelten Masseneinwanderung oder des tölpelhaften, aber gefährlichen Engagements im Ukraine-Krieg überhaupt noch gerecht wird.
Letztendlich zeigt sich vor allem eines: Wir als AfD stehen uneingeschränkt und aus tiefster Überzeugung zu unserem Grundgesetz! Und wir stellen uns auch immer wieder schützend davor! Selbst wenn wir damit in der Parteienlandschaft oft genug ziemlich allein dastehen. Und selbst wenn ausgerechnet jene, die uns gegenüber schnell mit dem Vorwurf der Verfassungsuntreue bei der Hand sind, immer wieder die Grenzen des rechtlich Möglichen austesten. Mit der Freiheit spielt man nicht! Und unser Grundgesetz verdient nicht nur am heutigen Tage eine Würdigung, sondern auch uneingeschränkte Achtung. Und das an jedem Tag.