Landesregierung in Schwerin handelt ohne Augenmaß bei der Inklusion

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Der an der Schulpraxis orientierte Gesetzentwurf der AfD zur Beibehaltung des erfolgreichen Förderschulsystems wurde im Landtag abgelehnt.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die AfD-Fraktion die Beschulung förderbedürftiger Kinder an die praktischen Erfahrungen anpassen und sicherstellen, dass jedes Schulkind den Unterricht erhält, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Verbunden war der AfD-Gesetzentwurf mit dem Antrag auf Erhalt der Förderschulen in Mecklenburg-Vorpommern.

Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Jörg Kröger, sagt:
„Gegen alle Widerstände aus der Zivilgesellschaft hatte die Landesregierung Ende 2019 eine Schulgesetznovelle im Eilverfahren durch den Landtag gebracht, die eine weitreichende Inklusion bisher an Förderschulen unterrichteter Schüler an Regelschulen und Schließung aller Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und Sprache beinhaltete. Inzwischen mehren sich die Stimmen aus der Praxis, die diesen Weg für einen gravierenden Fehler halten. Selbst einzelne Politiker von SPD und CDU widersprachen kürzlich der Inklusionsstrategie der Landesregierung. Einige Bundesländer legten bereits den Rückwärtsgang bei der Inklusion ein.“

Der schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider, ergänzt:
„Eine Inklusionsstrategie ist nur dann sinnvoll, wenn der reguläre Unterricht nicht behindert wird, das förderbedürftige Kind ausreichende Lernfortschritte erzielen kann und die personellen, technischen und baulichen Voraussetzungen an der Schule vorhanden sind. Eine solche Inklusion mit Augenmaß stellte unser Gesetzentwurf wieder her und ließ zugleich das erfolgreiche Förderschulsystem bestehen. Indem die Fraktionen des Landtags selbst eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Bildungsausschuss ablehnten, verweigerten sie sich der dringend nötigen Erörterung dieses schwelenden Problems und wurden ihrer Verantwortung für die bestmögliche Bildung unserer Kinder nicht gerecht.“