Das EuGH-Urteil zur Migrationspolitik von Ungarn, Tschechien und Polen zeigt, dass die nationale Souveränität in der EU gestärkt werden muss.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, sieht im Urteil des EuGH gegen Tschechien, Ungarn und Polen bzgl. der ‘Verstöße gegen Ratsbeschlüsse bei der Umverteilung von Asylbewerbern’ einen Eingriff in die Souveränitätsrechte der EU-Mitglieder und fordert das Ende des Hineinregierens der EU in nationalstattliche Angelegenheiten:
„Tschechien, Ungarn und Polen haben sich geweigert, den Beschluss der EU umzusetzen und für die gescheiterte EU-Asylpolitik in ihren Ländern die Folgen zu tragen. Das EuGH-Urteil greift in unerträglicher Weise in die Souveränitätsrechte dieser Länder ein und macht die AfD-Forderung nach Reform der EU an Haupt und Gliedern noch dringlicher. Solch unangemessene Eingriffe in die nationale Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten lehnen wir vehement ab. Das Asylrecht gehört in die Hand der Nationalstaaten und nicht nach Brüssel.“
Der EuGH hat am 2. April 2020 entschieden, dass Polen, Ungarn und Tschechien 2015 während der Zuwanderungswelle nach Europa gegen EU-Recht verstoßen haben. Die Länder hatten sich geweigert, den Beschluss der anderen EU-Staaten umzusetzen, bis zu 160.000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.