Negativzinsen sollten bei der Steuer geltend gemacht werden können

Albrecht Glaser, Finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/CC0-Pixabay_996527 CC0-Pixabay

Wenn die Regierungskoalition Negativzinsen nicht als steuerliche Verluste anerkennt, kommt das einer Verhöhnung der Steuerzahler gleich.

Der Finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfreaktion Albrecht Glaser sieht es als ein Gebot der Rechtstaatlichkeit, etwaige Negativzinsen bei der Abgabe von Steuern geltend machen zu können. Die AfD-Fraktion brachte einen entsprechenden Antrag in den Bundestag ein:

„Negativzinsen sind an sich ein Unding, aber die Politik muss angemessen mit dieser geldpolitischen Fehlentwicklung umgehen. Die Anerkennung von Negativzinsen als Verluste aus Kapitalvermögen ist steuersystematisch zwingend. Ein darauf gerichteter Antrag im Finanzausschuss, eine entgegenstehende Rechtsauffassung der Finanzverwaltung aufzugeben, ist ein elementares Gebot der Steuergerechtigkeit. Es bleibt daher unverständlich und muss als Verhöhnung der Steuerzahler bezeichnet werden, dass die Regierungsparteien sich dieser gebotenen Rechtsauffassung verweigern“, sagt Glaser.