Die Gesetzgebungskompetenz Schleswig-Holsteins darf nicht durch die EU ausgehölt und übergangen werden.
Die AfD-Fraktion will unterbinden, dass die Gesetzgebungskompetenz Schleswig-Holsteins zunehmend eingeschränkt wird. Um das zu erreichen, sollen die Anforderungen, die der Artikel 23 des Grundgesetzes an die EU stellt, in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung verankert werden, wie Volker Schnurrbusch, europapolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, erläutert:
„Brüssel formuliert immer mehr Richtlinien und Verordnungen, durch die die Gesetzgebungskompetenz des Landes Schleswig-Holstein ausgehöhlt wird. Das muss ein Ende haben – genau dafür steht unser Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung. Denn die bisherige Praxis läuft den verfassungsmäßigen Zielsetzungen zuwider, die das Grundgesetz an die EU stellt: Diese beinhalten neben der Notwendigkeit einer demokratischen Legitimierung und dem Rechtsstaatsprinzip auch die Bindung an föderative Grundsätze, zu denen das Prinzip der Subsidiarität gehört, wonach eine Verwaltungseinheit ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich regelt, solange sie über die dazu erforderlichen Fähigkeiten verfügt und keine übergeordneten Belange davon berührt sind. Wir weisen jedwede zentralstaatliche Bestrebung zurück, die den Föderalismus der Länder untergräbt – gleich ob aus Brüssel oder aus Berlin. Unser Gesetzentwurf verankert die Zielsetzung des Grundgesetzes in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung, stärkt so die Bundesländer und festigt schließlich das Fundament der europäischen Zusammenarbeit“, sagt Schnurrbusch.