Bundestag nicht abstimmungsfähig: Dank AfD der Demokratie zum Recht verholfen

Dr. Götz Frömming, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Der leitende Bundestagspräsident (CSU) wollte Abstimmung durchdrücken, bei der weit weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend war.

In der Nacht zum Freitag, 8. November 2019, musste die Sitzung des Bundestages auf Antrag der AfD-Fraktion abgebrochen werden. Statt der 355 für eine Abstimmung notwendigen Abgeordneten waren nur noch 133 anwesend. Die Weigerung des sitzungsleitenden Bundestagspräsidenten Friedrich (CSU), die Beschlussfähigkeit der Parlaments per Hammelsprung feststellen zu lassen, wurde von der AfD durch den Antrag auf Namentliche Abstimmung gekontert. Denn wer nicht mehr anwesend ist, kann auch nicht namentlich abstimmen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Götz Frömming, findet angesichts der offensichtlichen Ignorierung der demokratischen Grundsätze durch CSU-Mann Friedrich klare Worte: „Es ist schon bezeichnend, dass die Abgeordneten der anderen Fraktionen zu nächtlicher Stunde zwar nicht mehr debattieren wollen, zahlreiche Reden einfach zu Protokoll geben, aber dann dennoch wichtige Gesetze ohne die dafür von der Geschäftsordnung vorgesehene Mehrheit beschließen wollen. Es war offensichtlich, dass weit weniger als die erforderliche Hälfte der Abgeordneten anwesend war. Das Präsidium hat diese mit bloßem Auge erkennbare Tatsache dreist ignoriert und wollte die Zahl der Anwesenden nicht feststellen lassen. Wir haben gestern mit den von der Geschäftsordnung dafür vorgesehenen Mitteln der Demokratie zu ihrem Recht verholfen und dem nächtlichen Spuk ein Ende gesetzt“, sagt Frömming.