Der Anti-Abschiebe-Industrie sollte endlich das Handwerk gelegt werden

Dr. Alice Weidel, AfD-Bundesvorstandsmitglied und Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_myrfa

Selbst der Präsident des BAMF hält die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge als “zu hoch” und kritisiert die Asyl-Lobby.

Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge sei nach wie vor zu hoch, sagt der Präsident des BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und kritisiert die sogenannten „Flüchtlingsräte“ und andere Asyl-Lobbyisten, die Abschiebungen gezielt verhindern.

Für AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag, ist diese Stellungnahme des Chefs der obersten Asylbehörde „überfällig“. Allen Beschwichtigungsversuchen zum Trotz herrsche bei der Asylzuwanderung noch immer ein untragbarer Ausnahmezustand.

„BAMF-Präsident Sommer bestätigt die Kritik der AfD an Seehofers Pseudo-Obergrenze für die Aufnahme von illegalen Zuwanderern, die sich als Asylbewerber ausgeben. Wenn Jahr für Jahr weiterhin eine mittlere Großstadt an Neuankömmlingen aufgenommen, verköstigt und versorgt werden muss, wird unser Land auf Dauer überfordert“, sagt Weidel.

„Die Bundesregierung steht jetzt in der Pflicht, ihre Alibi- und Beschönigungspolitik zu beenden und klare Konsequenzen aus dem Alarmruf des Behördenchefs zu ziehen. Grenzkontrollen müssen eingeführt und auch auf die Flughäfen ausgedehnt werden, um illegale Einreisen über innereuropäische Flüge zu verhindern. Dass ein Drittel der Asylbewerber mittlerweile auf diesem Weg ins Land kommt, ist ein klares Indiz für systematischen Asylbetrug. Der Anti-Abschiebe-Industrie muss endlich das Handwerk gelegt werden. Wer vorsätzlich das Recht bricht und Abschiebungen verhindert, muss nicht nur verbal verurteilt, sondern hart bestraft werden, um das Ansehen des Rechtsstaats wiederherzustellen.“

„Und um die vielfältigen Schlupflöcher für den Missbrauch des großzügigen deutschen Asylrechts zu schließen, führt über kurz oder lang kein Weg an einer Reform des Asylrechts vorbei, die den individuellen Asyl-Grundrechtsanspruch durch eine institutionelle Garantie ersetzt, die einfachgesetzlich nach der Aufnahmefähigkeit unseres Landes ausgestaltet werden kann.“