Das Durchstechen des Gutachtens an die Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Antrag auf Einsicht in das Gutachten über die Partei erneut abgelehnt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das Bundesamt, argumentiert der Präsident des Bundesamts Thomas Haldenwang in einem Schreiben an die Bundessprecher der AfD. „Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert. Das illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können oder wollen“, erklärte AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen.