Privatversicherte sollten Altersrückstellungen bei Versicherungswechsel mitnehmen können

Axel Gehrke MdB, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_blickpixel

Der Wettbewerb unter den Privaten Krankenversicherungen sollte erhöht und die Versicherten entlastet werden.

Entgegen der weitläufigen Auffassung, „privatversichert“ seien nur gut situierte Personen mit hohen Einkommen und Vermögen, sind auch viele ältere Versicherte, Rentner und Selbständige, die nicht zu den Besserverdienenden zählen, Mitglied der Privaten Krankenversicherungen (PKV). Diese sehen sich immer häufiger mit extremen Beitragserhöhungen konfrontiert, ohne dagegen etwas unternehmen zu können. Der Grund liegt darin, dass sie zwar prinzipiell die Krankenkasse wechseln könnten, dabei aber längerfristig mit horrenden Beitragszahlungen zu rechnen hätten. Denn im Falle eines Wechsels können sie die von ihnen automatisch mit ihren monatichen Beiträgen geleisteten Altersrückstellungen nicht zur neuen Versicherung mitnehmen.

Die AfD-Bundestagsfraktion möchte dies ändern. Privatversicherte sollen ihre Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel mitnehmen können. Einen entsprechenden Antrag hat die AfD-Bundestagsfraktion eingereicht.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Axel Gehrke, sagt dazu: „Die AfD steht für die soziale Marktwirtschaft und gegen Planwirtschaft, gegen Einheitsversorgung und gegen Sozialabbau. Deshalb lehnen wir Kopf-Pauschalen und die Bürgerversicherung ab.“

„Zur Marktwirtschaft gehört aber untrennbar der Wettbewerb. Und der ist heute in der PKV nicht wirklich vorhanden. Bisher sind die Privat-Versicherten an ihre ursprünglichen Versicherungskonzerne gebunden und müssen Beitragserhöhungen alternativlos erdulden, weil sie ihre Altersrückstellungen beim Wechsel nicht zu einer anderen Versicherung mitnehmen können. Die Prämie bei der neuen Versicherung wäre deshalb insbesondere nach langer Laufzeit erheblich höher als bei der alten. Mehr Wettbewerb hätte eine spürbare Entlastung gerade der gering verdienenden Privat-Versicherten zur Folge“, so Gehrke.