Rechtsausschuss lehnt Antrag der AfD auf öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Haushaltsuntreue ab
Zur Beratung des von der AfD-Fraktion am 05.06.2018 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs, mit dem der Verschwendung öffentlicher Mittel ein Straftatbestand der „Haushaltsuntreue“ entgegengesetzt werden sollte, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch mit:
„Der Gesetzesentwurf wurde wie üblich an den Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen. Im weiteren Verfahren war seitens der AfD – Fraktion beabsichtigt, Experten zu diesem Komplex in einer öffentlichen Sitzung anzuhören – denn schließlich dürfte dieses Thema breite Schichten der Bevölkerung interessieren. Der Rechtsausschuss hat aber mit den Stimmen fast aller anderen Parteien den Antrag der AfD auf öffentliche Anhörung zurückgewiesen – was eher für die Annahme spricht, dass die ablehnenden Parteien gar kein Interesse daran haben, die Verschwendung öffentlicher Mittel wirksam zu bekämpfen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – oder?“
Das Gesetzgebungsverfahren wird fortgesetzt.