Juraprofessor wird in Kiel von Jamaika-Koaltion und SSW bloßgestellt.
Den „Lübecker Nachrichten online“ vom 29.06.2018 ist zu entnehmen, daß die regierende Jamaika-Koalition und der SSW ihren Vorschlag für das Amt eines stellvertretenden Mitgliedes am Landesverfassungsgericht zurückgezogen haben.
Dem von der Koalition und dem SSW vorgeschlagenen Kandidaten, Herrn Prof. Christian Winterhoff – außerplanmäßiger Professor an der Universität Göttingen und Rechtsanwalt – werden Kontakte zu „zwei umstrittenen rechten Vereinen“, die „Stimmung gegen die Gleichstellung homosexueller Paare und entsprechenden Aufklärungsunterricht in den Schulen“ machten, vorgeworfen.
Tatsache ist, daß sich Herr Prof. Winterhoff dagegen ausgesprochen hat, LGBTI in Schulen als gleichwertig darzustellen, weil derartiger Unterricht mit der dem Staat obliegenden Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht unvereinbar sei, sofern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt werde.
https://www.echte-toleranz.defiles/Dokumente/Rechtsgutachten.von.Prof.Christian.Winterhoff.v.29.08.2016.pdf).
Unabhängig davon, daß von derartigem Unterricht das Recht des Schülers auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt ist und ein Eingriff in elterliche Erziehungsrechte vorliegt, ist dieser Vorgang nicht geeignet, das Vertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit der Gerichte zu stärken.
Dabei spielt diese Rechtsmeinung des Professors für seine Tätigkeit am Landesverfassungsgericht gar keine Rolle, denn das Gericht entscheidet ohnehin nicht in Klagen Einzelner gegen Entscheidungen des Staates.
Die Behauptung, man habe erst jetzt von dem Gutachten erfahren, spricht nicht für die Sorgfalt, die man eigentlich bei der Besetzung derart angesehener Ämter vermuten sollte. Die Frage liegt daher auf der Hand, ob diese Personalie nicht lediglich lanciert wurde, um den Ruf eines profilierten Rechtswissenschaftlers zu beschädigen.
Es drängt sich der Eindruck auf, die Regierungskoalition berufe nur willfährige Richter; ein Vorgang, den man nur aus dem Mittelalter und aus totalitären Staaten kennt.
Jeder weitere Kandidat, der nun vorgeschlagen wird, sieht sich angesichts dieser Vorgeschichte dem latenten Verdacht fehlender richterlicher Unabhängigkeit ausgesetzt.
Eines ist klar: Die Regierungskoalition und der SSW haben dem Ansehen des Landesverfassungsgerichts und der Rechtspflege in Schleswig-Holstein mit diesem Vorgehen keinen Gefallen getan.