Föderale Strukturen in Bildung, sozialem Wohnungsbau und öffentlichem Personennahverkehr nicht aufweichen.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bestätigte die Mehrheit der bestellten Sachverständigen die Auffassungen der AfD-Fraktion, die föderalen Strukturen in Bildung, sozialem Wohnungsbau und öffentlichem Personennahverkehr nicht aufzuweichen. Die grundsätzliche Kritik der AfD wurde bereits in der ersten Plenardebatte am 28.09.2018 durch den bildungspolitischen Sprecher Dr. Götz Frömming vorgestellt.
In ihren Grundsätzen wurde diese Kritik, die schon der Bundesrat vorgebracht hatte, durch den Bundesrechnungshof, den Deutschen Landkreistag sowie die Mehrheit der in der Sitzung anwesenden Sachverständigen bestätigt.
Auf die Frage von Dr. Götz Frömming, ob eine Verfassungsänderung überhaupt notwendig sei, um die derzeitigen Ziele umzusetzen, antwortete der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Lenk (Universität Leipzig), dass dies nicht erforderlich sei. Wenn grundgesetzlich festgelegte föderale Strukturen verändert würden, läge nur eine Symptombehandlung vor, jedoch keine Ursachenbekämpfung. Die Einnahmeverteilung habe vielmehr der Aufgabenverteilung zu folgen. Man solle eher kommunale Ebenen stärken und etwa die Gemeinschaftssteuer oder Umsatzsteuerpunkte für Länder und Gemeinden erhöhen.
Albrecht Glaser, ordentliches Mitglied im Finanzausschuss, wollte vom anwesenden Verfassungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau wissen, ob die geplanten Änderungen eine Verletzung des Föderalismusprinzips darstellen würden. Dr. Vosgerau betonte, dass zwar die jeweils einzelne Verfassungsänderung, die eine Verschiebung des Kräftegewichtes zugunsten des Bundes bewirke, unproblematisch sei. Wenn man jedoch alle Änderungen, auch die der letzten Jahre, mit einbeziehe, könne ein Verfassungsverstoß nicht ausgeschlossen werden.