Geltendes Beitragsmodell, bei dem Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben wird, ist verfassungswidrig.
„Wie das Bundesverfassungsgericht am 31. März mitteilte, wird am 16. und 17. Mai 2018 über vier Verfassungsbeschwerden verhandelt, die den Rundfunkbeitrag zum Gegenstand haben. Die Beschwerdeführer machen Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot geltend”, berichtet der AfD-Bundestagsabgeordnete Waldemar Herdt.
„Das seit 2013 geltende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben wird, sei verfassungswidrig, so das Argument; darüber hinaus benachteilige es Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten. Außerdem bestehe eine Ungleichbehandlung darin, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber naturgemäß nicht an zwei Orten gleichzeitig die Darbietungen der Rundfunkanstalten konsumieren könnten.“
Der Bundestagsabgeordnete Waldemar Herdt begrüßt die Beschwerdeführung und stellt sich hinter die Antragsteller. Darüber hinaus wies er auf die datenschutzrechtliche Bedenklichkeit der Praxis hin, dass dem ‚ARD/ZDF/Deutschlandradio-Beitragsservice‘ seitens der Einwohnermeldeämter die Daten von Bürgern übermittelt werden. „Unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich urteilt, sollte eine Neuregelung der Finanzierung und am besten gleich eine Reform des gesamten Rundfunksystems gefunden werden“, so Herdt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Form sei nicht mehr zeitgemäß.