Heiko Maas als Chefdiplomat markiert weiteren Tiefpunkt von Merkel-Politik

Paul Hampel MdB, außenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay-PixLord

Keine außenpolitischen Erfahrungen und sein fragwürdiges Netzwerkdurchsetzungsgesetz disqualifizieren SPD-Politiker.

„Die AfD lehnt eine Ernennung von Heiko Maas zum neuen Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland ab!“ Das erklärte Paul Hampel, außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, zu der Entscheidung der SPD den bisherigen Bundes-Justizminister zum Chefdiplomaten unseres Landes zu ernennen. Maas habe bisher als Politiker in vielfältiger Form versagt, so Hampel weiter. Außerdem verfüge er über keine ernstzunehmenden außenpolitischen Erfahrungen, unterstrich Hampel.

Allein dass Heiko Maas als Justizminister die Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin bei der illegalen Masseninvasion so genannter „Flüchtlinge“ im Herbst 2015 widerstandslos hingenommen hat, disqualifiziere ihn für jede führende Verwendung in unserem Rechtsstaat, erläuterte Hampel. Gerade als Justizminister hätte er sich als Wahrer der deutschen Gesetzeslage profilieren müssen.

Hinzu komme sein äußerst fragwürdiges Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das auf seine Initiative hin 2017 verabschiedet wurde.  In ihm werde unter dem Vorwand gegen Hasskommentare im Netz vorzugehen, primär ganz legale Oppositionskritik an Fehlentwicklungen in unserem Land aus dem demokratischen Diskussionsprozess beseitigt, so Hampel. Nach Auffassung des AfD-Politikers, die auch von Vertretern aus anderen Parteien und von führenden Juristen geteilt würde, sei dieses Zensurgesetz eindeutig „verfassungswidrig.“

Nicht zuletzt sei Maas durch ein besonderes Engagement im „Kampf gegen rechts“ hervorgetreten. Dabei arbeite er, wie viele Linksextremisten, mit Methoden des semantischen Betrugs. So setze Maas z.B. in seinem vor der Bundestagswahl 2017 erschienenen Buch „Aufstehen statt wegducken – Eine Strategie gegen rechts“, den legitimen politischen Standpunkt „rechts“ mit „rechtsextrem“ gleich und grenze damit Millionen von kritischen Bürgern als „Verfassungsfeinde“ aus. Dies könne nur in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden, betonte Hampel. (Berlin, 13.3.2018)