AfD zweifelt die Übereinstimmung der beanstandeten Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid mit dem EU-Recht an.
Zum heutigen Stickoxid-Gipfel und Besuch der geschäftsführenden Umweltministerin Dr. Barbara Hendricks bei EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel erklärt der AfD-Bundesvorsitzende und stellvertretende EFDD-Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen, MdEP: “Der Stickoxid-Gipfel befasst sich im Wesentlichen mit einem Scheinproblem. Frau Hendricks handelt gegen nationale Interessen, wenn sie in Brüssel Zugeständnisse macht. Die deutschen Messergebnisse sind vielfach nicht belastbar. Die AfD verlangt deshalb von der Bundesregierung, unverzüglich alle Standorte der deutschen Messstellen auf ihre Übereinstimmung mit EU-Recht zu überprüfen.
Wir haben Zweifel, ob die beanstandeten Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an innerstädtischen Hauptstraßen im Einklang mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG, bzw. der deutschen 39. BImSchV gewonnen wurden. Der einzuhaltende Grenzwert von 40 μg/m3 ist ein Immissionsgrenzwert. Er gilt für die Belastung der Bevölkerung. Ein am Fahrbahnrand einer innerstädtischen Hauptstraße gemessener Wert muss den Grenzwert nur dann einhalten, wenn er repräsentativ für die Belastung der Anwohner ist. Ist er das nicht, liegt kein Verstoß gegen die 39. BImSchV vor. In der öffentlichen Diskussion wird aber unterstellt, dass der gesetzliche Grenzwert am Fahrbahnrand einzuhalten ist. Dieses Verständnis entspricht nicht der gesetzlichen Regelung.”
Besonders hohe Werte werden an Hauptstraßen bei geschlossener Bebauung (Straßenschluchten) gemessen. Gerade dann ist aber die Belastung auf der Gebäuderückseite viel geringer und in der Regel deutlich niedriger als der Grenzwert. Für die Belastung der Anwohner sind diese niedrigeren Werte mindestens ebenso maßgebend. (Berlin, 30.1.2018)