Gegen Sozialleistungsmissbrauch und illegale Arbeit hilft nur: hart durchgreifen

Kay Gottschalk MdB, stellvertretender AfD-Bundessprecher und finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD/Pixabay_RichardLey

Ein Blick auf die Straße sollte allen bewusst machen, dass wir organisierte Kriminalität nicht mit Samthandschuhen bekämpfen können.

Im Bundestag wurde am heutigen 4. April 2019 der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialeistungsmissbrauch“ beraten.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Kay Gottschalk, dazu: „Wir sollten uns alle einmal bei den Mitarbeitern des Zolls bedanken, die bei Ihrer Arbeit sehr viele Hindernisse überwinden müssen und trotzdem einen sehr guten Job machen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird Ihnen die Arbeit leider nicht merklich erleichtern. Wieder einmal ist es ein Gesetz, welches weder Fisch noch Fleisch ist, von allem ein Bisschen und doch nichts Ganzes. Man könnte fast meinen, die Regierung nimmt es billigend in Kauf, dass ihre Gesetze nicht durchsetzbar sind. Umso erschreckender, dass die FDP jetzt schon Bürgerrechte etc. anmahnt.“

„Ein Blick auf die Straße sollte allen bewusst machen, dass wir organisierte Kriminalität nicht mit Samthandschuhen bekämpfen können. Oder wie soll man zum Beispiel die Araber Clans in den Griff bekommen, die sich anscheinend von Hartz 4 Luxuskarossen erlauben können? Durch ein Bargeldverbot sicherlich nicht. Vergessen wir aber nicht eine Hauptursache für unsere Probleme: Die EU, welche unseren Arbeitnehmerstrich in vielen Punkten erst ermöglicht hat. Hier sollte jeder Wähler am 26. März 2019 ein klares Zeichen setzen und die AfD wählen!“