AfD prüft Verfassungsklage gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Dr. Alice Weidel, AfD-Bundesvorstandsmitglied ©AfD

Wenn Betreiber sozialer Netzwerke aus Angst vor Strafen Inhalte löschen, die rechtlich unbedenklich sind, hat die Zensur Einzug gehalten.

Halb Deutschland debattiert über die „Ehe für alle“, die am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Doch während sich die Altparteien glücksbeseelt an dieser vermeintlichen Errungenschaft ergötzen, gerät ein viel wichtigeres Thema in den Hintergrund: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Dazu erklärt AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel: „Während Regierung und Opposition geschickt die Debatte um die Ehe für alle in Schwung bringen, werden sie gleichzeitig und klammheimlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – oder besser Netzdurchsuchungsgesetz – verabschieden. Damit rückt Deutschland, will man hierfür einen Vergleich bemühen, näher an Nordkoreas Demokratieverständnis heran, während es sich von der vorbildlich demokratischen Schweiz immer weiter entfernt. Dem Überwachungsstaat sind keine Grenzen mehr gesetzt.

Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der UN-Sonderbotschafter David Kayes und unzählige Sachverständige das Gesetz als Zensurvorhaben entlarvten und ablehnen, findet sich der Tagesordnungspunkt ungeachtet dessen auf der Agenda der letzten Sitzung des Bundestages.

Will sich ein Staat noch demokratisch nennen, dann ist die Meinungsfreiheit als höchstes Gut zu betrachten. Wir als AfD lehnen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz deshalb ab und prüfen derzeit die Möglichkeit einer Verfassungsklage dagegen. Der auf die Betreiber sozialer Netzwerke und deren Mitarbeiter ausgeübte Druck wird dazu führen, im Zweifel auch solche Inhalte zu löschen, die rechtlich unbedenklich sind, eine Zensur lässt sich nicht im Ansatz verhindern.“

 

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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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