Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
AfD-Fraktion Brandenburg beschließt Parlaments-Sondersitzung zu Merkels Corona-Machterweiterungs-Gesetz
Schnell mal durchpeitschen – denkt sich Merkel offensichtlich und will innerhalb eines Tages ein Gesetz in Kraft setzen – den neuen Paragrafen 28a des Infektionsschutzgesetzes. Auf Basis der Corona-Hysterie dürfte die Regierung weitreichende Einschränkungen der […]