Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Linke: Reiche erschießen – aber vorher noch ordentlich ausplündern?
Sie erinnern sich? Vor ein paar Wochen forderte eine Teilnehmerin einer Konferenz der „Linken“ wörtlich, die Reichen im Land zu erschießen. Parteichef Riexinger regte in der Diskussion statt Erschießungen Zwangsarbeit an. Und der Bundestagsfraktionschef der […]