Keine Verschiebung von Gefängnis-Strafen in der Corona-Krise!

Dr. Volker Dringenberg MdL, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen, FotoAfD/CC0-Pixabay-2597016 CC0-Pixabay

Die Corona-Krise sollte kein Vorwand sein, die Anwendung und Durchsetzung unserer Strafgesetze vorübergehend auszusetzen.

Sachsens GRÜNE Justizministerin Meier hat verfügt, dass angesichts der Corona-Krise verurteilte Straftäter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren aktuell nicht ins Gefängnis müssen.

Der rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen, Dr. Volker Dringenberg, hält dies für ein falsches Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion hält dieses Vorgehen für falsch. Mit Freiheitsstrafen bis drei Jahre werden auch Vergewaltiger oder z. B. militante Linksextremisten zur Rechenschaft gezogen, die mit Brandanschlägen die Gesellschaft terrorisieren. Diese Straftäter müssen dringend weggeschlossen werden, um die Bürger zu schützen.

Der Rechtsstaat muss ein klares Zeichen an Straftäter senden: Wer gegen Strafgesetze verstößt, wird zeitnah die Konsequenzen zu spüren bekommen. Nur so kann Gewalt und Kriminalität eingedämmt werden. Gerade in den unsicheren Zeiten der Corona-Krise muss der Rechtsstaat seine Handlungsfähigkeit demonstrieren.“