Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Teure Werbung für Coronapolitik: Wie der Staat die Medien mitfinanziert
Wer sich seit zwei Jahren durch die sozialen Netzwerke scrollt, dürfte nahezu täglich auf Werbung des Bundes-Gesundheitsministeriums stoßen: Werbung für die Zwangsmaßnahmen, Werbung für Tests und Masken, Werbung für die Impfung. Und auch im Rundfunk […]