Die durch das SARS-CoV-2 genannte Virus ausgelöste Pandemie gefährdet die Leben alter und vorerkrankter Menschen. Daher muss der Staat notwendige, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu schützen und die Bürger müssen die behördlichen Anordnungen ernst nehmen.
Wo aber Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sind, verbieten sich Grundrechtseinschränkungen und muss sich der Staat zurückhalten. Weder darf unsere Wirschaft zerstört werden, noch dürfen wir es erlauben, dass sich ein Überwachungssstaat herausbildet.
Tödlicher Schildbürgerstreich: EU-Verordnung könnte Maskenproduktion in Deutschland verhindern
Händeringend versuchen die Behörden im Bund und in den Ländern Atemschutzmasken zu beschaffen, die eine weitere Verbreitung des Corona-Virus einschränken sollen. Da auf dem Weltmarkt kaum noch Masken zu beschaffen sind, näht Deutschland jetzt selbst. […]