Zur jüngsten Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof, die Wahl zum Abgeordnetenhaus wie auch zu den Bezirksverordnetenversammlungen im gesamten Wahlgebiet für ungültig zu erklären und deren vollständige Wiederholung anzuordnen, teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vertreter im Wahlprüfungsausschuss, Thomas Seitz, mit:
„Das Berliner Verfassungsgericht stärkt die Position der AfD-Fraktion, dass nur die vollständige Wiederholung der Berliner Bundestagswahl den festgestellten Mängeln Rechnung trägt. In Berlin hat die Wahlprüfung durch das Verfassungsgericht funktioniert. Doch die festgestellten Missstände betrafen die gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahlen gleichermaßen. Bundesverfassungsrichter Peter Müller sprach in einem Interview von Zuständen wie ,in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland‘. Bundeswahlleiter Georg Thiel rügte das Berliner Bundestagswahlgeschehen als ,komplettes systemisches Versagen der Wahlorganisation‘. Doch anders als das Verfassungsgericht entschied die Koalition vergangene Woche im Bundestag zum Schutz der eigenen Mandate nur in 431 von 2200 Berliner Wahlbezirken die Bundestagswahl zu wiederholen.
Das jetzige Urteil des Berliner Verfassungsgerichts ist damit eine juristische Ohrfeige für die Entscheidung des Bundestages. Das Wahlprüfungsverfahren muss als logische Folge zwingend reformiert werden. Auch in erster Instanz müssen unabhängige Gerichte entscheiden, nicht befangene Bundestagsabgeordnete als Richter in eigener Sache.“