Geschlossene Wahllokale, lange Warteschlangen und fehlende Wahlunterlagen: Das Berliner Wahlchaos sorgt für massive Kritik des Berliner Verfassungsgerichts, das eine Wahlwiederholung der Abgeordnetenhauswahl für ganz Berlin für denkbar hält. Diese Auffassung stärkt die Position der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Wahleinsprüche gegen die parallel durchgeführte Bundestagswahl, bei der das gleiche Chaos vorherrschte.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vertreter im Wahlprüfungsausschuss, Thomas Seitz, teilt dazu mit:
„Das Berliner Verfassungsgericht stärkt die Position der AfD-Fraktion, dass nur die vollständige Wiederholung der Berliner Bundestagswahl den festgestellten Mängeln Rechnung trägt. Das legitime Bestandsinteresse der in Berlin gewählten Abgeordneten an der Aufrechterhaltung des Wahlergebnisses grenzt gegen Null.
Der Plan der Regierungskoalition, die Bundestagswahl nur in gut 400 der über 2000 Berliner Wahlbezirke zu wiederholen, ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bürger in Wahlen und in die Demokratie wieder herzustellen.“