Bundesfinanzminister Lindner hat angekündigt, in einem Inflationsausgleichsgesetz den Einkommensteuertarif ab dem Jahr 2023 weiter anzupassen, um die Bürger von den Folgen der Inflation zu entlasten. Dabei soll der Grundfreibetrag von derzeit 10.348 Euro auf 10.633 Euro im nächsten Jahr angehoben werden. Der Spitzensteuersatz, der gegenwärtig bei einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro einsetzt, soll 2023 erst ab 61.972 Euro gelten.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher, kommentiert diesen Vorstoß wie folgt:
„Die Pläne des Finanzministers sind grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, doch sie gehen nicht weit genug. Die vorgeschlagenen Entlastungen liegen bei weitem unter der aktuellen Inflationsrate. So steigt der Grundfreibetrag nach den Plänen des Finanzministers nächstes Jahr um lediglich 2,75 Prozent, die offizielle Teuerungsrate liegt aktuell jedoch über 7 Prozent. Die Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs müsste somit sehr viel deutlicher ausfallen als vorgeschlagen und außerdem bereits für 2022 umgesetzt werden – und nicht erst 2023. So hingegen hinkt der Inflationsausgleich der Bürger der tatsächlichen Inflation hinterher und bewegt sich in einer Größenordnung, die die Preisexplosion der letzten Monate im Grunde ignoriert.
Die AfD fordert bereits seit Monaten eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.600 Euro, um der sozialen Katastrophe, in die dieses Land hineinsteuert, entgegenzuwirken. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die reine Symptombehandlung der Bundesregierung die eigentlichen Ursachen der Inflation kaschiert. Wollte man tatsächlich eine Politik im Interesse der Bürger betreiben, müsste umgehend die vor allem Deutschland schädigende Sanktionspolitik gegen Russland aufgegeben werden, man müsste North Stream II nutzen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig machen und auch die Coronapandemie endlich abmoderieren. So hingegen löst die Politik weiterhin die Probleme, die sie selbst geschaffen hat.“