Liebe Leser,
am Montag der vergangenen Woche feierte das deutsche Grundgesetz seinen 73. Geburtstag. Dieses Fundament einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft hat sich zweifellos bewährt – doch leider sind die darin festgeschriebenen Grundwerte in Gefahr. Beispielsweise dann, wenn Gesundheitsminister Lauterbach noch mehr Macht an die WHO auslagern will und damit die Souveränität der Nationalstaaten noch weiter aushebeln will. Oder etwa, wenn im Zuge der Corona-Politik die Grundrechte massiv eingeschränkt werden, obwohl die behauptete Gefahrenlage offenbar auch auf einem handfesten Intensivbetten-Betrug beruhte. Sie können sich darauf verlassen: Die AfD wendet sich gegen diese Tendenzen und verteidigt das Grundgesetz gegen Extremisten und Regierungs-Anmaßung.
Was sie Extremisten betrifft, so warnt inzwischen auch der Verfassungsschutz vor einer Unterwanderung der Klima-Bewegung durch Linksextremisten. Konsequenzen bei den Altparteien? Keine. Das Grundgesetz und den Rechtsstaat zu verteidigen, heißt aber auch, die Augen nicht zu verschließen, wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen im grünen Gewand daherkommen. Dass der Kampf für den Rechtsstaat indessen nichts aussichtslos ist und man dabei noch immer auf funktionierende Gerichte bauen kann, zeigt eine erfolgreiche Klage gegen den Gender-Quatsch eines Bonner Verlages. Der Verlag wurde nun höchstrichterlich dazu verdonnert, einen im Stammel-Deutsch verfassten Artikel wieder in korrektes Deutsch zu ändern, nachdem er gegen den Willen der Autorin einen Text „gegendert“ hatte. Setzen wir uns also weiter für den Rechtstaat und gegen die Politik der Ideologisierung ein – es ist unser gutes Recht und unsere Pflicht zugleich.
Es grüßt Sie herzlich
Die Bundesgeschäftsstelle |