Senat wird aufgefordert, das von Bundes-Justizminister Maas entworfene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“ im Bundesrat abzulehnen.
Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus hat für die Plenarsitzung am 4. Mai einen Antrag eingebracht, der den Senat auffordert, das von Bundes-Justizminister Maas entworfene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)“ im Bundesrat abzulehnen. Hanno Bachmann, Mitglied im Innenausschuss des Parlamentes, begründet diesen Antrag wie folgt:
„Mit den im sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ geplanten Regelungen öffnet ausgerechnet der Minister, der eigentlich das Grundgesetz schützen und bewahren müsste, einer willkürlichen Zensur in den Sozialen Medien und damit einer massiven Einschränkung des in Artikel 5 festgeschriebenen Grundrechtes auf Meinungs- und Redefreiheit Tür und Tor. Was noch schlimmer ist: Er verlagert die Entscheidung, welche Äußerungen im Rahmen dieser Grundrechte erfolgen und welche nicht, von den eigentlich zuständigen Gerichten auf private Unternehmen.
Betreiber von Sozialen Netzwerken sollen, wenn es nach Maas geht, innerhalb weniger Stunden, bestenfalls einiger Tage, über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen befinden und diese gegebenenfalls löschen. Dieser rechtliche Abwägungsprozess dauert bei Gerichten Tage, Wochen oder, wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden, auch Monate. Die Netzwerkbetreiber hingegen sollen hierüber ohne hinreichende Ressourcen gegebenenfalls innerhalb von Stunden entscheiden. Zudem sind weder eine Anhörung noch Rechtsschutz zugunsten des betroffenen Nutzers vorgesehen.
Kommen die Netzwerkbetreiber ihrer Pflicht nicht nach, drohen ihnen aberwitzige Strafzahlungen von bis zu 50 Millionen Euro. Dies wird zwangsläufig dazu führen, dass die Unternehmen beim auch nur geringsten Zweifel umgehend löschen werden; ein wenigstens halbwegs vernünftiger rechtlicher Abwägungsprozess wird nicht stattfinden.
Dies würde auf eine Erosion der Meinungsfreiheit in Sozialen Netzwerken hinauslaufen. Vorgeschichte und Intention des Gesetzes lassen vermuten, dass kurz vor der Bundestagswahl insbesondere jegliche Kritik an der rechtswidrigen und verantwortungslosen Asylpolitik der Regierung unterbunden werden soll.
Bislang stehen Staaten wie China, die Türkei, Nordkorea, Russland, Afghanistan, Myanmar, Saudi-Arabien, Turkmenistan oder die Vereinigten Arabischen Emirate auf der Liste der Länder, in denen das Internet kontrolliert oder beschränkt wird. Deutschland wäre das erste Land aus dem Kreis westlich geprägter Demokratien, in dem politische Inhalte und Äußerungen im Netz kontrolliert und zensiert würden.
Es ist vollkommen unklar, wie ein solch undurchdachtes und die Meinungsfreiheit gefährdendes Gesetz überhaupt über den reinen Ideenstatus hinausgelangen konnte. Noch unfassbarer ist, dass die Regierungskoalition gewillt ist, es im Eiltempo (also noch vor dem Wahlkampf…) durch das Parlament zu peitschen. Allein daran zeigt sich, wie dringend die AfD als echte Opposition im Bundestag benötigt wird.
Die Maas-Pläne laufen darauf hinaus, den öffentlichen Diskurs, welcher gerade dank der Sozialen Medien und der dort möglichen Bürgerbeteiligung an Breite und Vielfalt gewonnen hat, wieder regierungskonform zu filtern. Schon jetzt hat sich dagegen eine breite Ablehnungsfront quer durch die politischen Lager gebildet. Berlin muss im Bundesrat sein Gewicht in die Waagschale werfen, um diesen Einstieg in die Gesinnungsdiktatur zu verhindern.
Die Behandlung unseres Antrages durch die anderen Fraktionen wird für diese ein Lackmustest, an dem sich ablesen lässt, was von ihren Lippenbekenntnissen zu Freiheit und Demokratie wirklich zu halten ist.“
Kontakt:
Andreas Heinzgen
AfD-Fraktion Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin