Statt im Sinne einer Schuldenbremse zu haushalten, stattet sich die schwarz-grüne Landesregierung mit ‘Kreditermächtigungen’ aus!
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Hessen, Erich Heidkamp, hat anlässlich der dritten Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Artikel 141-Gesetzes eine Normenkontrollklage der Fraktion angekündigt, sofern die CDU-GRÜNE Koalition das ‘Sondervermögen’ beschließen wird, womit die Regierung bis zum Jahr 2023 am Parlament vorbei bis zu 12 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben könne:
„Die Schuldenbremse hätte 2013 in der Verfassung verankert werden müssen. Jetzt wird sie von Schwarz-Grün beerdigt und entfällt damit als Instrument gegen die gefährlichen Versuchungen der parteipolitischen Instrumentalisierung des Haushalts. Die Kreditermächtigungen – euphemistisch ‚Sondervermögen‘ genannt – werden langfristig desaströse Auswirkungen haben. Damit müssen und werden wir uns nicht abfinden.“
Mit der Änderung der Abstimmungsregeln entfalle nun jeder Grund, ein Sondervermögen in diesen Dimensionen für mehrere Haushaltsjahre zu bilden. „Die Hessische Regierung kann ab Samstag mit ihrer eigenen hauchdünnen Mehrheit kurzfristig jede von ihr als notwendig erachtete Kreditaufnahme beschließen. Dass sie trotzdem auf das 12 Mrd. Euro schwere Sondervermögen besteht, ist ein leicht durchschaubarer Trick. Mit dem Sondervermögen hat die Regierung über den von Wahlkämpfen geprägten Zeitraum von 2020 bis 2023 konjunkturunabhängig den Zugriff auf den gesamten Betrag von zusätzlichen 12 Milliarden, egal was passiert.“
Die Regierung schaffe sich mit dem Sondervermögen ein politisches Paradies auf Erden, so Heidkamp. „Wir können als AfD und Opposition diese Entwicklung nicht mehr aufhalten. Bei dem grünen Koalitionspartner ist, jedenfalls in dieser Frage, Hopfen und Malz verloren. Unsere ganze Hoffnung beruht also auf den wenigen Abgeordneten der CDU, die sich noch an die bewährten konservativen Standards und Werte ihrer Partei erinnern und sich hoffentlich entsprechend bei der heutigen Abstimmung verhalten werden. Falls dieses Gesetz in Dritter Lesung beschlossen wird, reicht die Alternative für Deutschland eine Normenkontrollklage ein“, sagt Heidkamp.