Das EuGH-Urteil zur Abschiebehaft von Gefährdern ist zu begrüßen

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, FotoCollageAfD/CC0-Pixabay-1279720 CC0-Pixabay

Nun ist es amtlich: Gefährder können in Gewahrsam genommen werden.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, hat das Urteil des EuGH zur Rechtmäßigkeit der Abschiebehaft von Gefährdern begrüßt. Verhandelt worden war der Fall eines mutmaßlichen IS-Schleusers. Einem Bericht des Bundesinnenministeriums zufolge gab es 2019 in Deutschland 679 Islamisten, die als Gefährder eingestuft wurden. Die AfD fordert die Landesregierungen zum Handeln auf:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Abschiebehaft von Gefährdern ist zu begrüßen. Für unsere Sicherheit, die weiterhin von islamistischen Gefährdern durch nicht auszuschließende Terrorschläge bedroht wird, ist es jetzt vor allem notwendig, alle Gefährder in Gewahrsam zu nehmen. Wer jederzeit aufgrund seines islamistischen Hasses eine hohe Gefahr für Leib und Leben und die Sicherheit im öffentlichen Raum darstellt, gehört sofort in Gewahrsam. Da ist zum Beispiel das bayerische Polizeiaufgabengesetz ein gutes Beispiel, wie man mit einem konsequenten Präventivgewahrsam Gefahren vorbeugen kann. Und als AfD sagen wir ganz klar: Ausländer als Gefährder kommen unverzüglich in Abschiebehaft: Ohne Wenn und Aber.“