Bundesregierung und Bundestag müssen an wichtigen EZB-Entscheiden teilnehmen

Albrecht Glaser MdB, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Leiter der AfD-Bundesprogrammkommission, FotoAfD/CC0-Pixabay-4148921 CC0-Pixabay

Die Überwachungspflicht von Regeirung und Bundestag bzgl. der EZB muss gewährleistet sein.

Dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags stand der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums, Jörg Kukies, am heutigen Mittwoch Rede und Antwort.

Als Folge des EZB-Urteils erwartet der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, dass seitens der Bundesregierung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, mehr Transparenz hinsichtlich der Vorhaben und Aktionen der Europäischen Zentralbank zu erhalten. Bezug nehmend auf die Beratungen im Finanzausschuss vom 13. Mai 2020 sagte Glaser:

„Erstens stellt die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage. Das ist aus Sicht der AfD-Fraktion sehr erfreulich. Denn natürlich haben wir mit großem Respekt zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Ultra-Vires-Entscheidung die Interessenwahrnehmung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EZB und dem EuGH für notwendig erachtet.

Zweitens ist angesichts der Tatsache, dass die EZB seit 2015 2,8 Billionen Euro an Schuldtitel, vorwiegend Staatsschulden, aufgekauft hat, klar, dass diese Geldmengenausweitung und die in diesen Schulden liegenden Lasten elementare Interessen der Bundesrepublik Deutschland berühren.

Drittens bleibt festzustellen, dass nach jahrelangem Aufkauf von Schuldtiteln die Zielsetzung einer Inflation von zwei Prozent, die damit erzielt werden sollte, nicht erreicht werden konnte. Das legt den Schluss nahe, dass diese Aktivität der EZB in Wahrheit eben doch eher eine verbotene Staatsfinanzierung durch die Notenbank darstellt als eine geldpolitische Maßnahme.

Viertens muss eine wichtige Lehre aus dem Urteil für Bundesregierung und Bundestag sein, dass die laufenden Prozesse der EZB in ständiger Beobachtung zu halten sowie ökonomischer und juristischer Bewertung zu unterwerfen sind. Dies könnte beispielsweise durch ein Bundesgesetz geschehen, welches der Deutschen Bundesbank aufträgt, den Bundestag und die Bundesregierung durch entsprechend verdichtete Informations- und Berichtspflichten an allen wichtigen Entscheidungen der EZB konkret teilnehmen zu lassen. Nur so können Bundestag und Bundesregierung ihren Überwachungspflichten auch angemessen nachkommen. Zudem muss es periodische detaillierte Berichte der Bundesregierung an den Finanzausschuss des Bundestags geben, die alle laufende Maßnahmen der EZB in einer nachvollziehbaren Weise für die Politik in Deutschland transparent machen.“