Die Zweidrittel-Hürde bei grundsätzlichen, die Verfassung betreffenden Entscheidungen in Baden-Württemberg darf nicht ausgehölt werden.
Die AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg erteilt den Überlegungen zur Aufweichung der von der Verfassung vorgeschriebenen Zweidrittel-Hürde bei Abstimmungen über grundsätzlich bedeutenden Themen eine Absage. Rainer Podeswa erläutert die Position der AfD-Fraktion:
„Eine Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung lehnt die AfD-Landtagsfraktion in aller Entschiedenheit ab! Als AfD-Fraktion treten wir ganz natürlich für eine Zweidrittel-Hürde bei einer potenziellen Aufhebung der Schuldenbremse ein. Eine Verfassungsänderung wäre ein absurdes Theater, wenn der Landtag mit einer einfachen Mehrheit eine Notsituation feststellen und damit die verfassungsgemäße Schuldenbremse aufheben könnte. Ursprünglich hatte sich Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen) um einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung bemüht. Hier hat die AfD-Fraktion konstruktiv mitgearbeitet. Umso verwunderlicher ist es, dass wir bei den jetzigen Gesprächen außen vor gelassen werden. Dass die anderen Fraktionen ohne die AfD debattieren ist natürlich bezeichnend für ihr Demokratieverständnis. 15 Prozent der Wähler werden damit von dieser wichtigen Zukunftsentscheidung ausgeschlossen“, sagt Podeswa.